Trinkgeldrechner
Mit dem Trinkgeldrechner berechnen Sie schnell das passende Trinkgeld für Ihre Rechnung. Geben Sie den Rechnungsbetrag, den gewünschten Trinkgeld-Prozentsatz und die Anzahl der Personen ein. Sie erhalten sofort das Trinkgeld, den Gesamtbetrag und den Anteil pro Person.
Ergebnisse
Das Wichtigste in Kürze
- Der Trinkgeldrechner berechnet den passenden Trinkgeldbetrag basierend auf der Rechnungssumme und dem gewünschten Prozentsatz.
- In Deutschland ist Trinkgeld freiwillig, aber üblich -- 5 bis 10 % gelten als angemessen.
- Der Rechner kann die Gesamtsumme auf mehrere Personen aufteilen.
- In der gehobenen Gastronomie sind 10–15 % üblich, in Cafés und Bars reichen Aufrunden oder 1–2 €.
- Trinkgeld ist in Deutschland für Arbeitnehmer steuerfrei, sofern es direkt vom Gast gegeben wird.
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Formel und Berechnung
Rechenbeispiel
Trinkgeld-Kultur in Deutschland
In Deutschland ist Trinkgeld (auch "Tip" oder "Obolus" genannt) freiwillig und nicht in der Rechnung enthalten. Anders als in den USA, wo 15–20 % Standard sind, gelten in Deutschland 5–10 % als angemessen. Das Servicepersonal erhält in Deutschland einen regulären Lohn nach Mindestlohngesetz.
Die gängigste Methode ist das Aufrunden: Bei einer Rechnung von 27,40 € sagt man "30 Euro, bitte" oder "stimmt so". Bei größeren Beträgen orientiert man sich an den üblichen Prozentsätzen.
Trinkgeld-Empfehlungen nach Branche
Die Höhe des erwarteten Trinkgelds variiert je nach Branche und Servicequalität. In der Gastronomie ist es am verbreitetsten, aber auch andere Dienstleister erhalten Trinkgeld.
| Branche | Übliches Trinkgeld |
|---|---|
| Restaurant | 5 – 10 % der Rechnung |
| Café / Bar | Aufrunden oder 1 – 2 € |
| Lieferdienst | 1 – 3 € |
| Taxi | Aufrunden oder 5 – 10 % |
| Friseur | 5 – 10 % |
| Hotel (Zimmerservice) | 1 – 2 € pro Nacht |
Steuerliche Behandlung von Trinkgeld
In Deutschland ist Trinkgeld für Arbeitnehmer grundsätzlich steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG), sofern es freiwillig und direkt vom Kunden gegeben wird. Es spielt keine Rolle, ob das Trinkgeld bar oder per Karte gezahlt wird.
Für Selbstständige (z. B. Taxifahrer mit eigenem Unternehmen) gilt diese Steuerbefreiung nicht -- hier ist das Trinkgeld als Betriebseinnahme zu versteuern. Auch zwangsweise erhobene Service-Zuschläge (z. B. bei großen Gruppen) sind steuerpflichtig.
Trinkgeld im Ausland
Beim Reisen lohnt es sich, die lokalen Gepflogenheiten zu kennen. In den USA sind 18–25 % üblich und quasi verpflichtend, da Servicekräfte vom Trinkgeld leben. In Japan gilt Trinkgeld als unhöflich. In vielen südeuropäischen Ländern ist ein kleines Trinkgeld von 1–2 € pro Person ausreichend.
In Großbritannien ist "service charge" oft in der Rechnung enthalten (12,5 %). Prüfen Sie die Rechnung, bevor Sie zusätzlich Trinkgeld geben. In vielen asiatischen Ländern ist Trinkgeld unüblich oder wird im Hotelbereich erwartet.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Trinkgeld gibt man in Deutschland?
In Deutschland sind 5–10 % Trinkgeld im Restaurant üblich. Bei sehr gutem Service dürfen es auch 10–15 % sein. Im Taxi rundet man üblicherweise auf oder gibt 5–10 %. Beim Friseur sind 1–2 € oder ca. 10 % angemessen. Im Gegensatz zu den USA ist Trinkgeld in Deutschland freiwillig und nicht in der Rechnung enthalten.
Wie teilt man eine Rechnung fair auf?
Der einfachste Weg: Gesamtbetrag inklusive Trinkgeld durch die Anzahl der Personen teilen. Bei unterschiedlichen Bestellungen kann jeder seinen Anteil plus anteiliges Trinkgeld zahlen. Unser Rechner hilft beim gleichmäßigen Aufteilen. Tipp: Runden Sie nach oben, um die Berechnung zu vereinfachen.
Wird Trinkgeld auf den Netto- oder Bruttobetrag berechnet?
In der Praxis wird das Trinkgeld auf den Bruttobetrag (inklusive MwSt) berechnet, da dies der Betrag auf der Rechnung ist. Bei einem Rechnungsbetrag von 50 € und 10 % Trinkgeld zahlen Sie also 5 € Trinkgeld, insgesamt 55 €. Das Trinkgeld selbst ist übrigens für den Empfänger steuerfrei.
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