Pendlerpauschale-Rechner
Der Pendlerpauschale-Rechner berechnet Ihre jährliche Entfernungspauschale und die daraus resultierende Steuerersparnis. Für die ersten 20 km gilt ein Satz von 0,30 € pro km, ab dem 21. Kilometer 0,38 € pro km (einfache Strecke). Geben Sie Ihren Arbeitsweg und Ihre Arbeitstage ein.
Ergebnisse
Das Wichtigste in Kürze
- Die Entfernungspauschale beträgt 0,30 € pro km für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer.
- Es zählt nur die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung), nicht der Hin- und Rückweg.
- Die Pauschale gilt verkehrsmittelunabhängig – ob Auto, Fahrrad, Bus oder zu Fuß.
- Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel können alternativ die tatsächlichen Kosten angesetzt werden.
- Die Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab – typisch 30–42 % der Pauschale.
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Formel und Berechnung
Rechenbeispiel
Typische Arbeitstage nach Situation
Die Anzahl der Arbeitstage beeinflusst die Pauschale erheblich. Das Finanzamt akzeptiert folgende Richtwerte.
| Situation | Arbeitstage/Jahr | Hinweis |
|---|---|---|
| 5-Tage-Woche | 220–230 | Standardwert, allgemein akzeptiert |
| 6-Tage-Woche | 260–280 | z. B. Einzelhandel, Gastronomie |
| Teilzeit (3 Tage/Woche) | 130–140 | Anteilig berechnet |
| Home-Office-Mix (3+2) | 130–140 | Nur tatsächliche Fahrttage |
Homeoffice-Pauschale als Alternative
Für Tage im Homeoffice gilt seit 2023 die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 €/Jahr = 210 Tage). Die Homeoffice-Pauschale und die Pendlerpauschale können nicht für denselben Tag beansprucht werden. Bei einem Mix (z. B. 3 Tage Büro, 2 Tage Homeoffice) lohnt sich eine kombinierte Berechnung.
Wichtig: Die Homeoffice-Pauschale wird in die Werbungskostenpauschale von 1.230 € eingerechnet. Wenn Ihre Pendlerpauschale allein schon über 1.230 € liegt, bringt die Homeoffice-Pauschale keinen zusätzlichen Vorteil.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird die Pendlerpauschale berechnet?
Die Entfernungspauschale wird für die einfache Strecke berechnet (nicht Hin- und Rückweg): 0,30 € pro km für die ersten 20 km, 0,38 € ab dem 21. Kilometer. Beispiel: 35 km Arbeitsweg, 220 Arbeitstage: (20 × 0,30 + 15 × 0,38) × 220 = (6,00 + 5,70) × 220 = 2.574 € Werbungskosten. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Welches Verkehrsmittel muss ich nutzen?
Die Entfernungspauschale gilt verkehrsmittelunabhängig – egal ob Auto, Fahrrad, Bus, Bahn oder zu Fuß. Es zählt immer die kürzeste Straßenverbindung (oder eine längere, wenn sie verkehrsgünstiger ist). Bei öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie alternativ die tatsächlichen Kosten ansetzen, wenn diese höher als die Pauschale sind.
Gibt es eine Höchstgrenze?
Für die Entfernungspauschale gilt grundsätzlich keine Entfernungsgrenze – auch 100 km einfacher Weg werden anerkannt. Es gibt jedoch eine Obergrenze von 4.500 € pro Jahr, wenn Sie nicht mit dem eigenen Pkw fahren (z. B. Bahn, Fahrgemeinschaft als Mitfahrer). Wer den eigenen Pkw nutzt, kann auch höhere Beträge geltend machen.
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