Midijob-Rechner – Übergangsbereich
Der Midijob-Rechner berechnet die reduzierten Sozialversicherungsbeiträge im Übergangsbereich (ehemals Gleitzone) von 538,01 € bis 2.000 € Bruttogehalt. Im Midijob zahlen Arbeitnehmer einen reduzierten Beitrag, während der Arbeitgeber den vollen Anteil trägt. Sehen Sie genau, was netto übrig bleibt.
Ergebnisse
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Midijob liegt bei einem Verdienst zwischen 538,01 € und 2.000 € monatlich (Übergangsbereich).
- Arbeitnehmer zahlen reduzierte Sozialabgaben, erwerben aber volle Rentenansprüche.
- Der Arbeitgeber trägt den vollen Sozialversicherungsanteil auf Basis des tatsächlichen Gehalts.
- Im Vergleich zum Minijob bietet der Midijob vollen Versicherungsschutz (Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege-, Rentenversicherung).
- Die Übergangszone wurde 2023 von 1.600 € auf 2.000 € erweitert – mehr Beschäftigte profitieren.
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Formel und Berechnung
Rechenbeispiel
Vergleich: Minijob vs. Midijob vs. Vollzeit
Die drei Beschäftigungsformen unterscheiden sich erheblich in Abgaben und Absicherung.
| Merkmal | Minijob | Midijob | Vollzeit |
|---|---|---|---|
| Verdienstgrenze | 538 € | 538,01–2.000 € | Unbegrenzt |
| AN-Sozialabgaben | Keine (freiwillig RV) | Reduziert | Voller Satz (~20 %) |
| Krankenversicherung | Nicht enthalten | Voll versichert | Voll versichert |
| Rentenansprüche | Minimal/freiwillig | Volle Ansprüche | Volle Ansprüche |
| Arbeitslosengeld | Kein Anspruch | Voller Anspruch | Voller Anspruch |
Midijob neben Hauptjob
Ein Midijob kann neben einem Hauptjob ausgeübt werden. Der Midijob wird dann in der Regel in Steuerklasse VI abgerechnet (höchster Steuerabzug). Der Übergangsbereich gilt trotzdem für die Sozialversicherung – die reduzierten Beiträge bleiben erhalten.
Allerdings werden beide Einkommen bei der Einkommensteuer zusammengerechnet. In der Steuererklärung kann es zu Nachzahlungen kommen, wenn der Zweitjob zu wenig besteuert wurde. Alternativ können Sie bei zwei ähnlich hohen Einkommen die Steuerklassenkombination IV/IV nutzen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Midijob?
Ein Midijob (Beschäftigung im Übergangsbereich) ist ein Arbeitsverhältnis mit einem monatlichen Verdienst zwischen 538,01 € und 2.000 €. Im Unterschied zum Minijob (bis 538 €) sind Sie voll sozialversichert, zahlen aber reduzierte Arbeitnehmer-Beiträge. Die Rentenansprüche werden auf Basis des vollen Gehalts berechnet, obwohl Sie weniger einzahlen.
Wie werden die Sozialabgaben im Midijob berechnet?
Im Übergangsbereich wird für den Arbeitnehmer eine fiktiv reduzierte Bemessungsgrundlage (beitragspflichtige Einnahme) berechnet. Bei 538,01 € zahlt der Arbeitnehmer fast nichts, bei 2.000 € den vollen Satz. Die Formel lautet: F × 538 + ([2000/(2000-538)] - [538/(2000-538)] × F) × (Brutto - 538), wobei F der Faktor 0,6846 (2024) ist. Der Arbeitgeber zahlt immer den vollen Beitrag.
Lohnt sich ein Midijob mehr als ein Minijob?
Ein Midijob hat klare Vorteile gegenüber dem Minijob: volle Sozialversicherung (Kranken-, Rente-, Arbeitslosen-, Pflegeversicherung), Anspruch auf Arbeitslosengeld, höhere Rentenanwartschaften und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Nettolohn ist trotz Abgaben deutlich höher. Ein Midijob mit 1.000 € brutto bringt ca. 850-900 € netto – bei vollem Versicherungsschutz.
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