Mehrwertsteuerrechner

Mit dem Mehrwertsteuerrechner rechnen Sie sekundenschnell Netto- in Bruttobeträge um und umgekehrt. Der Rechner unterstützt den Regelsteuersatz von 19 % sowie den ermäßigten Satz von 7 %. Ideal für Rechnungserstellung, Buchhaltung und Preiskalkulation.

Ergebnisse

Nettobetrag
Mehrwertsteuer
Bruttobetrag

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mehrwertsteuer-Rechner berechnet die Umsatzsteuer (MwSt.) auf Netto- und Bruttobeträge.
  • In Deutschland gilt der Regelsatz von 19 % und der ermäßigte Satz von 7 % (z. B. Lebensmittel, Bücher).
  • Der Rechner arbeitet in beide Richtungen: Netto → Brutto und Brutto → Netto.
  • Für Unternehmer ist die korrekte Berechnung der Umsatzsteuer gesetzlich vorgeschrieben.
  • Seit 2023 gilt wieder der reguläre MwSt.-Satz von 19 % für Gastronomie (Ende der Corona-Senkung).

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Formel und Berechnung

Brutto = Netto × (1 + MwSt.-Satz/100) | MwSt.-Betrag = Netto × MwSt.-Satz/100 | Netto = Brutto / (1 + MwSt.-Satz/100)
Die Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer) wird auf den Nettobetrag aufgeschlagen. Um von Brutto auf Netto zu kommen, teilen Sie durch (1 + Steuersatz). Der MwSt.-Betrag ist die Differenz zwischen Brutto und Netto.

Rechenbeispiel

Beispiel: Nettobetrag 100 € bei 19 % MwSt. Brutto = 100 × 1,19 = 119 €. MwSt.-Betrag = 19 €. Umgekehrt: 119 € brutto → 119 / 1,19 = 100 € netto.

Die Umsatzsteuer in Deutschland

Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie ist für den Endverbraucher eine Belastung, für Unternehmen ein durchlaufender Posten: Unternehmen können die gezahlte Vorsteuer mit der eingenommenen Umsatzsteuer verrechnen.

Die Umsatzsteuer macht einen erheblichen Teil der Steuereinnahmen des Staates aus und ist in der gesamten EU harmonisiert, wobei die Sätze national festgelegt werden.

Regelsatz und ermäßigter Satz

Deutschland kennt zwei Umsatzsteuersätze: den Regelsatz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 %. Der ermäßigte Satz gilt für Güter des täglichen Bedarfs und kulturelle Leistungen.

Steuersatz Anwendung
19 % (Regelsatz) Elektronik, Kleidung, Möbel, Dienstleistungen, Gastronomie
7 % (ermäßigt) Lebensmittel (Grundnahrungsmittel), Bücher, Zeitungen, öffentlicher Nahverkehr
0 % (steuerfrei) Bestimmte Finanz- und Versicherungsdienstleistungen, Bildung, ärztliche Leistungen

MwSt. für Unternehmer und Selbstständige

Unternehmer sind verpflichtet, auf ihren Rechnungen den Umsatzsteuerbetrag gesondert auszuweisen. Die Umsatzsteuer-Voranmeldung muss monatlich oder vierteljährlich beim Finanzamt eingereicht werden.

Kleinunternehmer mit einem Umsatz unter 22.000 € im Vorjahr und voraussichtlich unter 50.000 € im laufenden Jahr können die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen und keine Umsatzsteuer erheben. Allerdings entfällt dann auch der Vorsteuerabzug.

Innergemeinschaftlicher Handel und Reverse-Charge

Bei Geschäften zwischen Unternehmen in verschiedenen EU-Ländern gilt das Reverse-Charge-Verfahren: Der Käufer schuldet die Umsatzsteuer in seinem Land. Dafür benötigen beide Parteien eine gültige USt-IdNr. (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer).

Bei Lieferungen an Privatpersonen in anderen EU-Ländern gelten seit dem One-Stop-Shop (OSS) vereinfachte Regeln: Ab bestimmten Schwellenwerten wird die MwSt. im Bestimmungsland erhoben.

Häufig gestellte Fragen

Wie rechnet man die Mehrwertsteuer heraus?

Um die MwSt aus einem Bruttobetrag herauszurechnen, teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 % MwSt) bzw. 1,07 (bei 7 % MwSt). Beispiel: 119 € brutto ÷ 1,19 = 100 € netto. Die enthaltene MwSt beträgt 119 – 100 = 19 €.


Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?

Der ermäßigte Steuersatz von 7 % gilt für Grundnahrungsmittel, Bücher, Zeitschriften, öffentlichen Nahverkehr, Übernachtungen, Kulturveranstaltungen und bestimmte medizinische Hilfsmittel. Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für die meisten anderen Waren und Dienstleistungen.


Wie berechne ich die MwSt für eine Rechnung?

Für eine Rechnung berechnen Sie die MwSt wie folgt: Nettobetrag × MwSt-Satz / 100 = MwSt-Betrag. Dann: Nettobetrag + MwSt-Betrag = Bruttobetrag. Beispiel: 500 € netto × 19 % = 95 € MwSt, also 595 € brutto. Auf der Rechnung müssen Nettobetrag, MwSt-Satz, MwSt-Betrag und Bruttobetrag getrennt ausgewiesen werden.

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