Kirchensteuerrechner

Der Kirchensteuerrechner berechnet die jährliche Kirchensteuer basierend auf Ihrem Einkommen und Bundesland. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Kirchensteuersatz 8 %, in allen anderen Bundesländern 9 % der Einkommensteuer. Sehen Sie genau, wie viel Kirchensteuer monatlich und jährlich anfällt.

Ergebnisse

Einkommensteuer (jährlich)
Kirchensteuersatz
Kirchensteuer (monatlich)
Kirchensteuer (jährlich)
Solidaritätszuschlag (jährlich)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Einkommensteuer in den meisten Bundesländern, 8 % in Bayern und Baden-Württemberg.
  • Rund 50 % der Deutschen sind kirchensteuerpflichtig (evangelisch oder katholisch).
  • Die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe voll von der Einkommensteuer absetzbar.
  • Auf Kapitalerträge wird die Kirchensteuer automatisch von der Bank einbehalten (Kirchensteuerabzug).
  • Ein Kirchenaustritt wird zum Ende des Monats wirksam, in dem die Erklärung beim Standesamt/Amtsgericht eingeht.

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Formel und Berechnung

Kirchensteuer = Einkommensteuer × Kirchensteuersatz (8 % oder 9 %) Jährlich = Kirchensteuer/Monat × 12
Die Kirchensteuer ist eine Zuschlagsteuer – sie wird als Prozentsatz der Einkommensteuer berechnet. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt der Satz 8 %, in allen anderen 14 Bundesländern 9 %. Die Kirchensteuer wird direkt vom Arbeitgeber einbehalten und über das Finanzamt an die Kirchengemeinde abgeführt.

Rechenbeispiel

Beispiel: 50.000 € Bruttojahreseinkommen, Steuerklasse I, NRW (9 %). Einkommensteuer: ca. 10.500 €. Kirchensteuer: 10.500 × 9 % = 945 € pro Jahr (ca. 79 € pro Monat). Da die Kirchensteuer als Sonderausgabe absetzbar ist, sinkt die effektive Belastung auf ca. 550–600 €.

Kirchensteuer nach Bundesland

Der Kirchensteuersatz unterscheidet sich nur zwischen zwei Gruppen von Bundesländern.

Kirchensteuersatz Bundesländer
8 % Bayern, Baden-Württemberg
9 % Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen

Kirchenaustritt und steuerliche Auswirkung

Der Kirchenaustritt erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland) und wird zum Monatsende wirksam. Ab dem Folgemonat entfällt die Kirchensteuer. Bei einem Einkommen von 50.000 € brutto in Steuerklasse I sparen Sie ca. 550–950 € netto pro Jahr.

Beachten Sie: Nach dem Austritt entfallen kirchliche Leistungen wie Trauung, kirchliche Bestattung und in manchen Fällen die Beschäftigung bei kirchlichen Trägern (Caritas, Diakonie). Die Entscheidung sollte daher nicht nur steuerlich motiviert sein.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Kirchensteuer zahlen alle Mitglieder einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft in Deutschland. Das betrifft vor allem die evangelische und katholische Kirche sowie einige kleinere Religionsgemeinschaften. Konfessionslose, Muslime, Buddhisten und Mitglieder nicht-steuererhebender Gemeinschaften zahlen keine Kirchensteuer. Der Austritt erfolgt beim Standesamt oder Amtsgericht.


Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Einkommensteuer in allen Bundesländern außer Bayern und Baden-Württemberg, wo sie 8 % beträgt. Bei einem Bruttoeinkommen von 50.000 € in Steuerklasse I beträgt die Einkommensteuer ca. 10.500 €, die Kirchensteuer also ca. 945 € (9 %) oder 840 € (8 %) pro Jahr.


Kann man Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Ja, die gezahlte Kirchensteuer ist als Sonderausgabe voll abzugsfähig. Sie mindert das zu versteuernde Einkommen in der Steuererklärung. Die tatsächliche Ersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab: Bei 42 % Grenzsteuersatz sparen Sie 42 % der Kirchensteuer als Einkommensteuer. Dieser Effekt ist im sogenannten Kirchensteuer-Kappungssatz bereits berücksichtigt.

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