Kindergeldrechner

Der Kindergeldrechner berechnet Ihren monatlichen und jährlichen Kindergeldanspruch und vergleicht ihn mit dem Kinderfreibetrag (Günstigerprüfung). Seit 2023 beträgt das Kindergeld einheitlich 250 € pro Kind. Bei höheren Einkommen kann der Kinderfreibetrag steuerlich günstiger sein – der Rechner zeigt Ihnen die bessere Option.

Ergebnisse

Kindergeld (monatlich)
Kindergeld (jährlich)
Kinderfreibetrag (gesamt)
Steuerersparnis durch Freibetrag
Günstigere Variante

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Kindergeld beträgt seit 2023 einheitlich 250 € pro Kind und Monat (3.000 € pro Jahr).
  • Es wird unabhängig von der Kinderanzahl gleichmäßig gezahlt – keine Staffelung mehr.
  • Die Günstigerprüfung vergleicht automatisch Kindergeld mit dem Kinderfreibetrag (9.312 € pro Kind).
  • Bei höheren Einkommen (ab ca. 75.000 € für Verheiratete) ist der Kinderfreibetrag meist günstiger.
  • Kindergeld wird bis 18 Jahre gezahlt, bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr.

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Formel und Berechnung

Kindergeld = Anzahl Kinder × 250 € × 12 Monate Kinderfreibetrag = Anzahl Kinder × 9.312 € Steuerersparnis Freibetrag = ESt(ohne Freibetrag) − ESt(mit Freibetrag) Bessere Option = max(Kindergeld, Steuerersparnis)
Das Finanzamt führt die Günstigerprüfung automatisch im Steuerbescheid durch. Während des Jahres wird das Kindergeld monatlich ausgezahlt. Ist der Freibetrag günstiger, wird das bereits gezahlte Kindergeld bei der Steuerfestsetzung gegengerechnet. Die Differenz (Freibetrag-Ersparnis minus Kindergeld) wird als Steuervorteil gewährt.

Rechenbeispiel

Beispiel: 2 Kinder, 80.000 € zvE, Steuerklasse III (Splitting). Kindergeld: 2 × 250 × 12 = 6.000 €/Jahr. Freibeträge: 2 × 9.312 = 18.624 €. Steuerersparnis durch Freibetrag: ca. 6.700 €. Der Freibetrag ist um 700 € günstiger.

Günstigerprüfung: Ab welchem Einkommen lohnt sich der Freibetrag?

Die Schwelle, ab der der Kinderfreibetrag günstiger wird als das Kindergeld, hängt von der Steuerklasse und dem Steuersatz ab.

Situation 1 Kind 2 Kinder 3 Kinder
Steuerklasse I (Ledig) ca. 40.000 € ca. 45.000 € ca. 50.000 €
Steuerklasse III (Splitting) ca. 75.000 € ca. 80.000 € ca. 85.000 €
Steuerklasse IV (Splitting) ca. 75.000 € ca. 80.000 € ca. 85.000 €

Kindergeld beantragen und Sonderfälle

Kindergeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt (Antrag KG 1). Der Antrag kann online über den Kinderzuschlag-Online-Service oder schriftlich gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4–6 Wochen. Rückwirkend wird Kindergeld maximal 6 Monate nachgezahlt.

Sonderfälle: Bei volljährigen Kindern in Ausbildung muss ein Nachweis vorgelegt werden (Studienbescheinigung, Ausbildungsvertrag). Zwischen zwei Ausbildungen (max. 4 Monate) wird weitergezahlt. Kinder mit Behinderung erhalten Kindergeld ohne Altersbegrenzung, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

Das Kindergeld beträgt seit 2023 einheitlich 250 € pro Kind und Monat, unabhängig von der Kinderanzahl. Das sind 3.000 € pro Kind und Jahr. Bei drei Kindern erhalten Sie also 750 € monatlich bzw. 9.000 € jährlich. Das Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, bei Ausbildung oder Studium bis zum 25. Lebensjahr.


Was ist die Günstigerprüfung?

Das Finanzamt führt automatisch eine Günstigerprüfung durch: Es vergleicht, ob das gezahlte Kindergeld oder der Kinderfreibetrag (9.312 € pro Kind, bestehend aus 6.024 € Kinderfreibetrag und 2.928 € BEA-Freibetrag) steuerlich günstiger ist. Bei Alleinverdienern in Steuerklasse III lohnt sich der Freibetrag meist ab ca. 75.000 € Jahreseinkommen, bei Steuerklasse I ab ca. 40.000 €.


Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch haben alle in Deutschland lebenden Eltern für Kinder bis 18 Jahre. Bis 25 Jahre wird Kindergeld weitergezahlt bei: Schul-/Berufsausbildung, Studium, Freiwilligendienst (FSJ/BFD), Übergangszeit zwischen Ausbildungen (max. 4 Monate) oder Arbeitssuchendmeldung. Auch für Pflegekinder und Stiefkinder kann Kindergeld beantragt werden.

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