Kapitalertragsteuerrechner

Der Kapitalertragsteuerrechner ermittelt die Abgeltungsteuer auf Ihre Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne). Der Steuersatz beträgt pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Berücksichtigt wird der Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € für Ehepaare).

Ergebnisse

Steuerpflichtige Erträge
Kapitalertragsteuer (25 %)
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Gesamtsteuer
Nettoertrag
Effektiver Steuersatz

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) beträgt pauschal 25 % auf alle Kapitalerträge.
  • Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Steuer) und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 %).
  • Der Sparerpauschbetrag befreit 1.000 € (2.000 € bei Ehepaaren) pro Jahr von der Steuer.
  • Der effektive Steuersatz liegt bei 26,375 % ohne bzw. ca. 27,8–28,0 % mit Kirchensteuer.
  • Kursgewinne aus Aktien, Dividenden, Zinsen und ETF-Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer.

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Formel und Berechnung

Steuerpflichtige Erträge = Kapitalerträge − Sparerpauschbetrag Kapitalertragsteuer = Steuerpflichtige Erträge × 25 % Solidaritätszuschlag = KESt × 5,5 % Kirchensteuer = KESt × 8 % oder 9 %
Bei Kirchensteuerpflicht wird die Kapitalertragsteuer leicht reduziert (Formel: 25 % / (1 + KiSt-Satz)), damit die Gesamtbelastung nicht über 28 % steigt. Der Solidaritätszuschlag wird bei der Kapitalertragsteuer immer erhoben – die Freigrenze von 18.130 € gilt nur für die Einkommensteuer, nicht für die Abgeltungsteuer.

Rechenbeispiel

Beispiel: 5.000 € Kapitalerträge, kein genutzter Pauschbetrag, keine Kirchensteuer. Steuerpflichtig: 5.000 − 1.000 = 4.000 €. KESt: 4.000 × 25 % = 1.000 €. Soli: 1.000 × 5,5 % = 55 €. Gesamt: 1.055 €. Netto: 3.945 €.

Sparerpauschbetrag optimal nutzen

Verteilen Sie Ihren Sparerpauschbetrag per Freistellungsauftrag auf alle Banken und Depots, bei denen Sie Kapitalerträge erwarten. So wird die Steuer gar nicht erst einbehalten. Der Gesamtbetrag aller Freistellungsaufträge darf 1.000 € (Singles) bzw. 2.000 € (Ehepaare) nicht überschreiten.

Tipp: Prüfen Sie jährlich Ihre Freistellungsaufträge und passen Sie die Verteilung an. Nicht ausgeschöpfte Freibeträge bei einer Bank können nicht auf andere übertragen werden. Bei Überschreitung können Sie zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung (Anlage KAP) zurückholen.

Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?

Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt (zu versteuerndes Einkommen unter ca. 18.000 €), können Sie in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen. Dann werden Ihre Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz besteuert. Dies lohnt sich besonders für Studenten, Rentner mit niedrigem Einkommen oder Personen in Teilzeit.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) beträgt pauschal 25 % auf alle Kapitalerträge. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % der Steuer und ggf. Kirchensteuer (8 oder 9 %). Der effektive Steuersatz liegt bei 26,375 % ohne Kirchensteuer bzw. ca. 27,8-27,99 % mit Kirchensteuer.


Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2023 jährlich 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare). Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Den Freibetrag können Sie per Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank hinterlegen, damit der Steuerabzug gar nicht erst erfolgt. Sie können den Freibetrag auch auf mehrere Banken aufteilen.


Welche Kapitalerträge unterliegen der Abgeltungsteuer?

Der Abgeltungsteuer unterliegen: Zinsen (Tagesgeld, Festgeld, Anleihen), Dividenden, Kursgewinne aus Aktien- und Fondsverkäufen, Erträge aus ETFs und Investmentfonds sowie Gewinne aus Derivaten. Nicht betroffen sind: Erträge aus Lebensversicherungen (unter bestimmten Bedingungen), Immobilienverkäufe (nach 10 Jahren Haltefrist steuerfrei) und Kryptowährungen (nach 1 Jahr steuerfrei).

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