Grundsteuerrechner 2026

Der Grundsteuerrechner berechnet Ihre jährliche Grundsteuer nach dem neuen Bundesmodell (ab 2025). Geben Sie den Grundsteuerwert, die Immobilienart und Ihr Bundesland ein. Der Rechner ermittelt den Grundsteuermessbetrag und wendet den durchschnittlichen Hebesatz Ihres Bundeslandes an.

Ergebnisse

Grundsteuermessbetrag
Hebesatz (Durchschnitt)
Grundsteuer (jährlich)
Grundsteuer (monatlich)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die neue Grundsteuer wird seit 2025 nach dem Bundesmodell berechnet: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz.
  • Die Steuermesszahl beträgt 0,031 % für Wohngrundstücke und 0,034 % für Geschäftsgrundstücke.
  • Den Hebesatz legt die jeweilige Gemeinde fest – typische Werte liegen zwischen 300 % und 900 %.
  • Sieben Bundesländer (BW, BY, HH, HE, NI, SN, SL) verwenden eigene Modelle mit teilweise abweichender Berechnung.
  • Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt per Bescheid mitgeteilt und basiert auf Bodenrichtwert, Fläche und Gebäudedaten.

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Formel und Berechnung

Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz / 100
Die Berechnung erfolgt in drei Schritten: 1) Das Finanzamt ermittelt den Grundsteuerwert. 2) Daraus wird mit der Steuermesszahl der Messbetrag berechnet. 3) Die Gemeinde multipliziert den Messbetrag mit ihrem Hebesatz. Der Rechner verwendet durchschnittliche Hebesätze je Bundesland.

Rechenbeispiel

Beispiel: Wohngrundstück, Grundsteuerwert 250.000 €, Hebesatz 470 % (NRW-Durchschnitt). Messbetrag: 250.000 × 0,00031 = 77,50 €. Grundsteuer: 77,50 × 470 / 100 = 364,25 € pro Jahr (ca. 30 € pro Monat).

Hebesätze nach Bundesland

Die Hebesätze variieren stark zwischen Gemeinden. Der Rechner verwendet Durchschnittswerte pro Bundesland. Ihren genauen Hebesatz finden Sie auf der Website Ihrer Gemeinde.

Bundesland Ø Hebesatz Modell
Bayern 430 % Flächenmodell (Sondermodell)
Baden-Württemberg 470 % Bodenwertmodell (Sondermodell)
Schleswig-Holstein 370 % Bundesmodell
Nordrhein-Westfalen 550 % Bundesmodell
Bremen 695 % Bundesmodell
Hamburg 540 % Wohnlagenmodell (Sondermodell)

Was tun bei zu hohem Grundsteuerwert?

Wenn Sie der Meinung sind, dass der Grundsteuerwert zu hoch angesetzt wurde, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Einspruch einlegen. Häufige Gründe für Korrekturen: falscher Bodenrichtwert, falsche Wohnfläche, Baumängel oder nicht berücksichtigter Modernisierungsbedarf.

Auch eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse (z. B. Abriss, Umbau, Nutzungsänderung) kann einen neuen Feststellungsbescheid auslösen. Informieren Sie in diesem Fall Ihr Finanzamt proaktiv.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Die neue Grundsteuer (ab 2025) basiert auf drei Faktoren: Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Den Grundsteuerwert ermittelt das Finanzamt anhand von Bodenrichtwert, Grundstücksfläche, Gebäudefläche und Baujahr. Die Steuermesszahl beträgt 0,031 % für Wohngrundstücke. Den Hebesatz legt die Gemeinde fest (typisch 300–900 %).


Was ist der Grundsteuerwert?

Der Grundsteuerwert ersetzt den alten Einheitswert und wird vom Finanzamt im Rahmen der Grundsteuerreform neu festgestellt. Er basiert auf dem Ertragswertverfahren (für Wohnimmobilien) oder dem Sachwertverfahren (für Gewerbe). Sie erhalten den Wert per Bescheid vom Finanzamt. Der Grundsteuerwert ist deutlich höher als der alte Einheitswert, dafür ist die Steuermesszahl niedriger.


Welche Bundesländer haben ein eigenes Grundsteuermodell?

Sieben Bundesländer nutzen eigene Modelle: Baden-Württemberg (Bodenwertmodell), Bayern (Flächenmodell), Hamburg (Wohnlagenmodell), Hessen (Flächen-Faktor-Modell), Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell), Sachsen (angepasstes Bundesmodell, höhere Messzahl) und das Saarland. Unser Rechner verwendet Durchschnittswerte, die eine gute Orientierung geben.

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