Gehaltsrechner – Brutto Netto Rechner

Mit dem Gehaltsrechner berechnen Sie schnell und übersichtlich Ihr Nettogehalt aus dem Bruttogehalt. Berücksichtigt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und alle Sozialabgaben nach aktuellem Stand. Wählen Sie Ihre Steuerklasse und erfahren Sie genau, was am Monatsende auf Ihrem Konto landet.

Ergebnisse

Nettogehalt
Lohnsteuer
Sozialabgaben
Effektive Abgabenquote

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Gehaltsrechner ermittelt Ihr Nettogehalt aus dem Bruttogehalt unter Berücksichtigung von Steuerklasse und Sozialabgaben.
  • In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen (I–VI), die den monatlichen Lohnsteuerabzug bestimmen.
  • Der Grundfreibetrag liegt 2024/2025 bei etwa 11.784 € -- bis zu diesem Betrag fällt keine Einkommensteuer an.
  • Sozialabgaben (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) machen rund 20 % des Bruttogehalts aus.
  • Mit dem Rechner können Sie verschiedene Szenarien vergleichen, z. B. mit Kirchensteuer, Kinderfreibetrag oder Steuerklassenwechsel.

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Formel und Berechnung

Nettogehalt = Bruttogehalt − Lohnsteuer − Solidaritätszuschlag − ggf. Kirchensteuer − Sozialabgaben (AN-Anteil)
Das Nettogehalt ergibt sich, indem vom Bruttogehalt alle Abzüge abgezogen werden. Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse und dem zu versteuernden Einkommen (progressiver Tarif). Die Sozialversicherungsbeiträge werden prozentual vom Brutto berechnet, jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.

Rechenbeispiel

Beispiel: 4.000 € brutto, Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer. Lohnsteuer ca. 566 €, Soli 0 € (entfällt für die meisten), Sozialabgaben ca. 812 € (20,3 %). Netto ca. 2.622 €.

Die deutschen Steuerklassen im Überblick

Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer. Sie wird vom Finanzamt zugewiesen und hängt vom Familienstand ab. Ehepaare können zwischen den Kombinationen III/V und IV/IV wählen.

Steuerklasse Für wen?
I Ledige, Geschiedene, Verwitwete
II Alleinerziehende
III Verheiratete (Höherverdiener bei Kombination III/V)
IV Verheiratete (beide ähnliches Einkommen)
V Verheiratete (Geringverdiener bei Kombination III/V)
VI Zweitjob / Nebenbeschäftigung

Sozialversicherungsbeiträge

Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge zur Sozialversicherung. Die Beiträge werden bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen berechnet. Oberhalb dieser Grenzen steigen die Abzüge nicht weiter.

Versicherung Gesamtbeitrag AN-Anteil
Rentenversicherung 18,6 % 9,3 %
Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag) ca. 16,3 % ca. 8,15 %
Pflegeversicherung 3,4 % (kinderlos: 4,0 %) 1,7 % (kinderlos: 2,3 %)
Arbeitslosenversicherung 2,6 % 1,3 %

Progressiver Steuertarif

Deutschland hat einen progressiven Einkommensteuertarif: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher der Steuersatz. Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 %, der Spitzensteuersatz bei 42 % (ab ca. 66.761 €). Für sehr hohe Einkommen (ab ca. 277.826 €) gilt die sogenannte Reichensteuer von 45 %.

Wichtig: Der Grundfreibetrag von ca. 11.784 € ist komplett steuerfrei. Erst ab dem nächsten Euro greift der Eingangssteuersatz. Der Grenzsteuersatz steigt dann kontinuierlich an, nicht sprunghaft.

Brutto-Netto-Optimierung

Es gibt legale Möglichkeiten, den Nettolohn zu steigern: Sachbezüge (Tankgutscheine bis 50 €/Monat), Jobticket, betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung), Dienstwagen oder Fahrtkostenzuschüsse. Diese sind teilweise steuer- und sozialversicherungsfrei.

Auch ein Steuerklassenwechsel bei Ehepaaren kann monatlich mehr Netto bringen. Die Kombination III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. Beachten Sie aber, dass bei der Steuererklärung eine Nachzahlung entstehen kann.

Häufig gestellte Fragen

Welche Steuerklasse ist die richtige für mich?

Steuerklasse I gilt für Ledige und Geschiedene. Steuerklasse II ist für Alleinerziehende. Verheiratete können zwischen III/V (bei unterschiedlich hohen Einkommen) und IV/IV (bei ähnlichem Einkommen) wählen. Steuerklasse VI gilt für den Zweitjob. Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst den monatlichen Nettolohn, nicht die jährliche Steuerlast.


Welche Sozialabgaben werden vom Bruttogehalt abgezogen?

Vom Bruttogehalt werden vier Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (ca. 7,3 % + halber Zusatzbeitrag), Pflegeversicherung (ca. 1,7 %), Rentenversicherung (ca. 9,3 %) und Arbeitslosenversicherung (ca. 1,3 %). Zusammen sind das rund 20 % des Bruttogehalts, jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze.


Wie viel Netto bleibt von meinem Brutto?

Als Faustregel bleiben bei Steuerklasse I etwa 60–65 % des Bruttogehalts als Netto übrig. Bei 3.000 € brutto sind das ca. 1.900–2.000 € netto. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Bundesland und dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine präzise Berechnung.

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