Firmenwagenrechner – 1%-Regelung

Der Firmenwagenrechner berechnet den geldwerten Vorteil (Sachbezug) Ihres Dienstwagens nach der 1%-Regelung. Berücksichtigt werden Antriebsart (Verbrenner, Hybrid, Elektro), Listenpreis und Arbeitsweg. Ermitteln Sie, wie viel Steuern der Firmenwagen tatsächlich kostet.

Ergebnisse

Monatl. geldwerter Vorteil (Nutzung)
Monatl. geldwerter Vorteil (Fahrtweg)
Geldwerter Vorteil gesamt (monatlich)
Geldwerter Vorteil (jährlich)
Ca. monatliche Steuermehrbelastung

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Firmenwagenrechner berechnet den geldwerten Vorteil nach der 1%-Regelung für Verbrenner, Hybrid und Elektrofahrzeuge.
  • Bei reinen Elektroautos (BEV) bis 70.000 € Listenpreis gilt die günstige 0,25%-Regelung statt 1 %.
  • Plug-in-Hybride (PHEV) mit mindestens 80 km elektrischer Reichweite werden mit 0,5 % besteuert.
  • Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit fallen zusätzlich 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer an.
  • Der geldwerte Vorteil wird zum Bruttogehalt addiert und erhöht Lohnsteuer und Sozialabgaben.

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Formel und Berechnung

Geldwerter Vorteil (Nutzung) = Bruttolistenpreis × Prozentsatz Geldwerter Vorteil (Fahrtweg) = Bruttolistenpreis × 0,03 % × km Gesamter geldwerter Vorteil = Nutzung + Fahrtweg
Der Bruttolistenpreis ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung inklusive Mehrwertsteuer und Sonderausstattung. Der tatsächliche Kaufpreis oder Rabatte spielen keine Rolle. Der Listenpreis wird auf volle 100 € aufgerundet.

Rechenbeispiel

Beispiel: Verbrenner, Listenpreis 45.000 €, 30 km Arbeitsweg. Nutzung: 45.000 × 1 % = 450 €/Monat. Fahrtweg: 45.000 × 0,03 % × 30 = 405 €/Monat. Gesamt: 855 € geldwerter Vorteil. Bei Grenzsteuersatz 35 %: ca. 300 € monatliche Mehrsteuer.

Vergleich: Verbrenner vs. Elektro vs. Hybrid

Die Besteuerung variiert erheblich je nach Antriebsart. Elektrofahrzeuge genießen die größte Steuervergünstigung.

Antriebsart Nutzung Fahrtweg Beispiel (50.000 € LP, 25 km)
Verbrenner 1,0 % 0,03 % 500 + 375 = 875 €/Monat
Plug-in-Hybrid 0,5 % 0,015 % 250 + 188 = 438 €/Monat
Elektro (BEV) 0,25 % 0,0075 % 125 + 94 = 219 €/Monat

1%-Regelung vs. Fahrtenbuch

Alternativ zur 1%-Regelung können Sie ein Fahrtenbuch führen und nur die tatsächliche private Nutzung versteuern. Das lohnt sich vor allem bei teuren Fahrzeugen mit geringer Privatnutzung. Allerdings muss das Fahrtenbuch lückenlos und zeitnah geführt werden – der Aufwand ist erheblich.

Faustformel: Das Fahrtenbuch lohnt sich, wenn der Privatanteil unter 30-40 % liegt. Bei hoher Privatnutzung oder langem Arbeitsweg ist die 1%-Regelung meist günstiger. Ein Wechsel der Methode ist nur zum Jahresanfang möglich.

Häufig gestellte Fragen

Wie funktioniert die 1%-Regelung beim Firmenwagen?

Bei der 1%-Regelung wird monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert. Bei einem Auto mit 40.000 € Listenpreis sind das 400 € pro Monat, die zum Bruttogehalt addiert und versteuert werden. Der tatsächliche Kaufpreis oder Rabatt spielt keine Rolle – es zählt immer der UPE (unverbindliche Preisempfehlung) inkl. MwSt und Sonderausstattung.


Was gilt für Elektro- und Hybridfahrzeuge?

Für reine Elektrofahrzeuge (BEV) mit Listenpreis bis 70.000 € gilt die 0,25%-Regelung statt 1 %. Für Plug-in-Hybride (PHEV) mit mindestens 80 km elektrischer Reichweite gilt 0,5 %. Bei einem E-Auto mit 50.000 € Listenpreis zahlen Sie nur 125 € statt 500 € geldwerten Vorteil – eine erhebliche Steuerersparnis.


Wie wird der Arbeitsweg beim Firmenwagen besteuert?

Zusätzlich zur 1%-Regelung fallen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer einfacher Entfernung an. Bei 30 km Arbeitsweg und 40.000 € Listenpreis: 0,03 % × 40.000 × 30 = 360 € zusätzlicher geldwerter Vorteil pro Monat. Bei E-Autos gilt der reduzierte Satz.

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