Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerrechner

Der Erbschaftsteuerrechner berechnet die anfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer in Deutschland. Berücksichtigt werden Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad (Steuerklassen I-III), progressive Steuersätze von 7 bis 50 % und die Unterscheidung zwischen Erbschaft und Schenkung. Ermitteln Sie, wie viel Steuer anfällt und was netto übrig bleibt.

Ergebnisse

Persönlicher Freibetrag
Steuerpflichtiger Erwerb
Steuersatz
Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer
Nettowert (nach Steuer)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erbschaft- und Schenkungsteuer richtet sich nach Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse I-III) und Höhe des Erwerbs.
  • Freibeträge reichen von 500.000 € (Ehepartner) über 400.000 € (Kinder) bis 20.000 € (Sonstige).
  • Die Steuersätze liegen zwischen 7 % (Klasse I, niedrigster Betrag) und 50 % (Klasse III, höchster Betrag).
  • Bei Schenkungen erneuern sich die Freibeträge alle 10 Jahre – eine wichtige Gestaltungsmöglichkeit.
  • Selbstgenutzte Familienimmobilien können unter bestimmten Bedingungen komplett steuerfrei vererbt werden.

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Formel und Berechnung

Steuerpflichtiger Erwerb = Wert der Erbschaft/Schenkung − persönlicher Freibetrag Erbschaftsteuer = Steuerpflichtiger Erwerb × Steuersatz (je nach Steuerklasse und Höhe)
Der Steuersatz ist progressiv gestaltet und hängt von zwei Faktoren ab: der Steuerklasse (I, II oder III, bestimmt durch den Verwandtschaftsgrad) und der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs. Innerhalb jeder Stufe gilt ein einheitlicher Satz auf den gesamten steuerpflichtigen Betrag (kein Stufentarif).

Rechenbeispiel

Beispiel: Kind erbt 700.000 €. Freibetrag: 400.000 €. Steuerpflichtiger Erwerb: 300.000 €. Steuerklasse I, Steuersatz: 11 %. Erbschaftsteuer: 300.000 × 11 % = 33.000 €. Nettowert: 667.000 €.

Freibeträge und Steuerklassen

Die Höhe des Freibetrags hängt vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker ab.

Verwandtschaftsgrad Steuerklasse Freibetrag
Ehepartner / Lebenspartner I 500.000 €
Kinder / Stiefkinder I 400.000 €
Enkelkinder I 200.000 €
Eltern (Erbschaft) I 100.000 €
Geschwister, Neffen, Nichten II 20.000 €
Sonstige Personen III 20.000 €

Strategien zur Steueroptimierung

Gestaffelte Schenkungen: Da sich der Freibetrag alle 10 Jahre erneuert, können Eltern einem Kind über 30 Jahre 1.200.000 € steuerfrei schenken (3 × 400.000 €). Bei zwei Elternteilen verdoppelt sich dieser Betrag auf 2.400.000 €.

Immobilienbewertung: Vermietete Wohnimmobilien werden nur zu 90 % ihres Wertes angesetzt. Selbstgenutzte Immobilien bis 200 m² Wohnfläche können unter bestimmten Bedingungen (10 Jahre Eigennutzung) komplett steuerfrei an Ehepartner oder Kinder vererbt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Freibeträge bei der Erbschaftsteuer?

Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Ehepartner 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkelkinder 200.000 €, Eltern (bei Erbschaft) 100.000 €, Geschwister und Neffen/Nichten 20.000 €, sonstige Personen 20.000 €. Die Freibeträge gelten pro Erbe und erneuern sich bei Schenkungen alle 10 Jahre.


Welche Steuerklassen gibt es bei der Erbschaftsteuer?

Es gibt drei Steuerklassen: Klasse I (Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, Eltern bei Erbschaft) mit Steuersätzen von 7-30 %. Klasse II (Geschwister, Neffen/Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene Ehepartner) mit 15-43 %. Klasse III (alle übrigen Personen) mit 30-50 %. Die Steuerklasse bestimmt sowohl den Freibetrag als auch den Steuersatz.


Kann man Erbschaftsteuer durch Schenkungen sparen?

Ja, da sich die Freibeträge bei Schenkungen alle 10 Jahre erneuern, kann man durch gestaffelte Schenkungen zu Lebzeiten große Vermögen steuerfrei übertragen. Beispiel: Ein Elternteil kann einem Kind alle 10 Jahre 400.000 € steuerfrei schenken. Bei zwei Elternteilen verdoppelt sich der Freibetrag auf 800.000 € pro Dekade.

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