Elterngeldrechner 2026

Der Elterngeldrechner berechnet Ihren Elterngeldanspruch basierend auf Ihrem Nettoeinkommen vor der Geburt. Wählen Sie zwischen Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus. Der Rechner berücksichtigt die Einkommensgrenzen, den Mehrlingszuschlag und zeigt Ihren Gesamtanspruch.

Ergebnisse

Monatliches Elterngeld
Bezugsdauer (Monate)
Gesamtanspruch
Ersatzquote

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Basiselterngeld beträgt 65–67 % des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate (min. 300 €, max. 1.800 €).
  • Bei Nettoeinkommen unter 1.240 € steigt die Ersatzquote stufenweise auf bis zu 100 %.
  • ElterngeldPlus halbiert den Betrag, verdoppelt aber die Bezugsdauer – ideal bei Teilzeitarbeit.
  • Der Partnerschaftsbonus gewährt zusätzlich 4 Monate, wenn beide Eltern 24–32 Stunden/Woche arbeiten.
  • Bei Mehrlingsgeburten gibt es einen Zuschlag von 300 € pro zusätzlichem Kind.

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Formel und Berechnung

Basiselterngeld = Nettoeinkommen × Ersatzquote (65–67 %) Minimum: 300 €/Monat, Maximum: 1.800 €/Monat ElterngeldPlus = Basiselterngeld / 2
Die Ersatzquote beträgt 67 % bei Nettoeinkommen bis 1.240 € und sinkt für je 2 € über dieser Grenze um 0,1 Prozentpunkte auf minimal 65 %. Bei Einkommen unter 340 € beträgt die Ersatzquote 100 %. Das Nettoeinkommen wird aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet.

Rechenbeispiel

Beispiel: Nettoeinkommen 2.500 €/Monat. Ersatzquote: 65 %. Basiselterngeld: 2.500 × 65 % = 1.625 €/Monat. Bezugsdauer: 14 Monate (12 + 2 Partnermonate). Gesamtanspruch: 1.625 × 14 = 22.750 €.

Vergleich der Elterngeld-Varianten

Die drei Varianten lassen sich je nach Lebenssituation kombinieren.

Variante Betrag/Monat Dauer Ideal für
Basiselterngeld 300–1.800 € 12+2 Monate Vollständige Elternzeit
ElterngeldPlus 150–900 € 24+4 Monate Teilzeit während Elternzeit
Partnerschaftsbonus 150–900 € +4 Monate Beide Eltern 24–32 h/Woche

Einkommensgrenzen seit 2024

Seit September 2024 gelten neue Einkommensgrenzen: Paare mit einem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen über 200.000 € (ab April 2025: 175.000 €) verlieren den Anspruch auf Elterngeld. Für Alleinerziehende gelten dieselben Grenzen.

Wichtig: Es zählt das zu versteuernde Einkommen (nach allen Abzügen), nicht das Bruttoeinkommen. Durch geschickte Steuerplanung (z. B. zusätzliche Altersvorsorge, Werbungskosten) kann das zvE unter die Grenze gesenkt werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65-67 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt. Bei Nettoeinkommen unter 1.240 € steigt die Ersatzquote auf bis zu 100 %. Mindestens werden 300 € gezahlt, maximal 1.800 €. Bei ElterngeldPlus halbiert sich der Betrag, dafür verdoppelt sich die Bezugsdauer.


Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

Basiselterngeld: 12 Monate (+ 2 Partnermonate), voller Betrag (300-1.800 €). ElterngeldPlus: bis zu 24 Monate (+ 4 Partnermonate), halber Betrag (150-900 €), aber doppelte Dauer. ElterngeldPlus lohnt sich besonders, wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchten.


Wer hat Anspruch auf Elterngeld?

Anspruch hat jeder Elternteil, der in Deutschland lebt, sein Kind selbst betreut, nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeitet und ein zu versteuerndes Einkommen von unter 200.000 € (ab 2025: 175.000 €) hatte. Auch Selbstständige, Beamte und Studenten können Elterngeld erhalten. Das Mindestelterngeld von 300 € erhalten auch Eltern ohne vorheriges Einkommen.

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