Einkommensteuerrechner 2026
Mit dem Einkommensteuerrechner berechnen Sie schnell Ihre jährliche Einkommensteuer nach dem aktuellen BMF-Tarif 2026. Geben Sie Ihr Bruttojahreseinkommen ein, wählen Sie Steuerklasse und Kirchensteuerpflicht und erhalten Sie eine detaillierte Aufschlüsselung von Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und effektivem Steuersatz.
Ergebnisse
Das Wichtigste in Kürze
- Der Einkommensteuerrechner berechnet Ihre Steuerlast nach dem progressiven BMF-Tarif 2026 mit fünf Tarifzonen.
- Der Grundfreibetrag beträgt 2026 voraussichtlich 11.784 € – bis zu diesem Betrag zahlen Sie keine Einkommensteuer.
- Der Spitzensteuersatz von 42 % greift ab 66.761 €, die Reichensteuer (45 %) ab 277.826 € zu versteuerndem Einkommen.
- Der Solidaritätszuschlag fällt erst ab ca. 18.130 € jährlicher Lohnsteuer an – rund 90 % der Steuerzahler sind befreit.
- Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser – Ihre Daten werden nicht gespeichert oder übertragen.
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Formel und Berechnung
Rechenbeispiel
Steuerklassen im Überblick
Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der Freibeträge und damit den monatlichen Lohnsteuerabzug. Die jährliche Steuerlast (Einkommensteuererklärung) ist davon unabhängig – hier zählt nur das tatsächliche zu versteuernde Einkommen.
| Steuerklasse | Personenkreis | Grundfreibetrag |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete | 11.784 € |
| II | Alleinerziehende | 13.524 € |
| III | Verheiratete (höheres Einkommen) | 23.568 € (doppelt) |
| IV | Verheiratete (ähnliches Einkommen) | 11.784 € |
| V | Verheiratete (geringeres Einkommen) | 0 € |
| VI | Zweitjob | 0 € |
Kinderfreibeträge und ihre Auswirkung
Pro Kind steht ein Freibetrag von 9.312 € (Kinderfreibetrag 6.024 € + BEA-Freibetrag 2.928 €) zur Verfügung. Das Finanzamt prüft automatisch (Günstigerprüfung), ob der Freibetrag oder das Kindergeld vorteilhafter ist. Bei höheren Einkommen (ab ca. 75.000 € für Verheiratete) übersteigt die Steuerersparnis durch den Freibetrag das Kindergeld.
Wichtig: Der Kinderfreibetrag reduziert nur die Einkommensteuer in der Steuererklärung, nicht den monatlichen Lohnsteuerabzug. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt und im Steuerbescheid gegengerechnet.
Steuerspartipps für Arbeitnehmer
Werbungskosten über dem Pauschbetrag von 1.230 € (z. B. Fahrtkosten, Arbeitsmittel, Fortbildung) senken das zu versteuernde Einkommen direkt. Ebenso wirken Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen, Spenden) und außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflege) steuermindernd.
Verheiratete sollten die Steuerklassenkombination optimieren: III/V lohnt sich, wenn ein Partner deutlich mehr verdient. IV/IV (mit Faktor) vermeidet Nachzahlungen und ist bei ähnlichem Einkommen die bessere Wahl.
Häufig gestellte Fragen
Wie wird die Einkommensteuer in Deutschland berechnet?
Die Einkommensteuer wird nach einem progressiven Tarif berechnet. Bis 11.784 € (Grundfreibetrag 2026) fällt keine Steuer an. Danach steigt der Steuersatz von 14 % auf bis zu 42 % (ab 66.761 €) bzw. 45 % (ab 277.826 €, Reichensteuer). Der Tarif ist in fünf Zonen unterteilt, wobei jeder Euro nur mit dem jeweils geltenden Satz besteuert wird.
Was ist der Unterschied zwischen Steuersatz und effektivem Steuersatz?
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz auf den letzten verdienten Euro (bis zu 45 %). Der effektive Steuersatz ist der Anteil der tatsächlich gezahlten Steuer am Gesamteinkommen – er liegt deutlich niedriger. Bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen beträgt der Grenzsteuersatz 42 %, der effektive Steuersatz aber nur ca. 24 %.
Wann fällt der Solidaritätszuschlag an?
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Seit 2021 gibt es eine Freigrenze: Erst ab ca. 18.130 € jährlicher Lohnsteuer (Steuerklasse I) wird der Soli fällig. Rund 90 % der Steuerzahler zahlen keinen Soli mehr. Nur bei höheren Einkommen ab ca. 65.000 € brutto greift er voll.
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