Brutto-Netto-Rechner 2026

Der Brutto-Netto-Rechner berechnet detailliert, was von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt. Wählen Sie Ihre Steuerklasse und sehen Sie sofort, wie sich jeder Posten auf Ihr Netto auswirkt.

Ergebnisse

Nettogehalt
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Sozialabgaben gesamt
Krankenversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Pflegeversicherung

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Brutto-Netto-Rechner zeigt detailliert alle Abzüge vom Bruttogehalt für 2026.
  • Berücksichtigt werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und alle vier Sozialversicherungen.
  • Als Faustregel bleiben in Steuerklasse I ca. 60–65 % des Brutto als Netto übrig.
  • Der Rechner eignet sich für alle sechs deutschen Steuerklassen.
  • Alle Berechnungen erfolgen anhand der aktuellen Steuer- und Beitragssätze 2026.

Ähnliche Rechner

  • Berechnen Sie Ihren Stundenlohn aus dem Bruttogehalt mit unserem Stundenlohnrechner.
  • Erfassen Sie Ihre Arbeitszeit und Tagesverdienst mit unserem Arbeitszeitrechner.
  • Planen Sie Ihren Vermögensaufbau mit dem Nettoeinkommen mit unserem Sparrechner.

Formel und Berechnung

Netto = Brutto − Lohnsteuer − Soli − Kirchensteuer − Krankenversicherung − Rentenversicherung − Arbeitslosenversicherung − Pflegeversicherung
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst werden die Sozialversicherungsbeiträge berechnet (prozentuale Anteile des Brutto bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Dann wird die Lohnsteuer auf das um Sozialabgaben und Freibeträge reduzierte Einkommen berechnet.

Rechenbeispiel

Beispiel: 4.000 € brutto, Steuerklasse I, keine Kirchensteuer. Sozialabgaben: ~820 €. Lohnsteuer: ~460 €. Soli: 0 € (unter Freigrenze). Netto ≈ 2.720 €.

Steuerklassen in Deutschland

Die Steuerklasse bestimmt die Höhe der monatlichen Lohnsteuer. Sie beeinflusst aber nicht die jährliche Steuerlast – diese wird über die Steuererklärung ausgeglichen.

Steuerklasse Für wen Grundfreibetrag 2026
I Ledige, Geschiedene, Verwitwete 11.784 €
II Alleinerziehende 13.524 € (+ Entlastungsbetrag)
III Verheiratet (höheres Einkommen) 23.568 € (doppelt)
IV Verheiratet (ähnliches Einkommen) 11.784 €
V Verheiratet (niedrigeres Einkommen) 0 € (kein Freibetrag)
VI Zweitjob 0 € (kein Freibetrag)

Sozialversicherungsbeiträge 2026

Die Sozialversicherungsbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Hier sehen Sie die Arbeitnehmeranteile.

Versicherung AN-Anteil BBG/Monat
Krankenversicherung 7,3 % + halber Zusatzbeitrag 5.175 €
Rentenversicherung 9,3 % 7.550 € (West)
Arbeitslosenversicherung 1,3 % 7.550 €
Pflegeversicherung 1,7 % (kinderlos +0,6 %) 5.175 €

Tipps zur Optimierung des Nettogehalts

Nutzen Sie die Steuerklassenwahl: Verheiratete mit unterschiedlich hohem Einkommen können durch die Kombination III/V mehr Netto erhalten. Beachten Sie aber, dass die jährliche Steuerlast gleich bleibt.

Arbeitgeberzuschüsse wie Jobticket, Kindergartenzuschuss oder betriebliche Altersvorsorge werden oft steuer- und sozialabgabenfrei gewährt. Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach diesen Optionen.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Netto bleibt von meinem Bruttogehalt?

Als Faustregel bleiben in Steuerklasse I ca. 60–65 % des Brutto als Netto übrig. Bei 4.000 € brutto sind das ca. 2.500 € netto. Der genaue Betrag hängt von Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Zusatzbeitrag der Krankenkasse und ob Sie Kinder haben ab. Nutzen Sie unseren Rechner für eine präzise Berechnung.


Was wird alles vom Bruttogehalt abgezogen?

Vom Brutto werden Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag (bei höheren Einkommen), ggf. Kirchensteuer sowie vier Sozialversicherungsbeiträge abgezogen: Krankenversicherung (~7,3 % + halber Zusatzbeitrag), Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %) und Pflegeversicherung (1,7 %, kinderlos +0,6 %).


Was ist der Solidaritätszuschlag und wer zahlt ihn noch?

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Lohnsteuer. Seit 2021 zahlen ca. 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr, da eine Freigrenze eingeführt wurde. Erst ab einer jährlichen Lohnsteuer von ca. 18.130 € (Steuerklasse I) fällt der Soli an. In Steuerklasse III liegt die Freigrenze entsprechend höher.

Ähnliche Rechner