Steuerfreibetrag 2026: Alle Freibeträge im Überblick

Erik Lindström
Erik Lindström
· 5 Min. Lesezeit
Geprüft von Erik Lindström Zuletzt aktualisiert: 2026-02-25

Zum Jahr 2026 gelten in Deutschland neue Steuerfreibeträge. Der Grundfreibetrag wurde angehoben, um die kalte Progression auszugleichen. Hier finden Sie eine vollständige Übersicht aller wichtigen Freibeträge für die Steuererklärung 2026.

Das Wichtigste

  • Grundfreibetrag 2026: voraussichtlich 12.096 Euro pro Person
  • Kinderfreibetrag 2026: 6.612 Euro je Kind (ggf. höher)
  • Arbeitnehmer-Pauschbetrag bleibt bei 1.230 Euro
  • Freibeträge senken die Steuerlast automatisch über die Steuererklärung

Was sind Steuerfreibeträge?

Steuerfreibeträge sind Beträge, bis zu denen Einkünfte steuerfrei bleiben. Sie reduzieren die steuerliche Bemessungsgrundlage und damit die zu zahlende Einkommensteuer. Der Staat setzt Freibeträge ein, um das Existenzminimum steuerfrei zu stellen und bestimmte Lebenssituationen wie Kindererziehung oder Altersvorsorge steuerlich zu begünstigen.

Wichtig: Ein Freibetrag unterscheidet sich von einer Freigrenze. Bei einem Freibetrag wird nur der übersteigende Betrag besteuert. Bei einer Freigrenze wird bei Überschreitung der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Für die Steuererklärung 2026 gibt es mehrere relevante Freibeträge, die wir im Folgenden im Detail vorstellen.

Grundfreibetrag 2026

Der Grundfreibetrag ist der wichtigste Steuerfreibetrag in Deutschland. Er stellt sicher, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Für das Jahr 2026 beträgt der Grundfreibetrag 12.096 € für Alleinstehende und 24.192 € für Verheiratete bei Zusammenveranlagung.

Im Vergleich zum Vorjahr wurde der Grundfreibetrag erneut angehoben, um die Auswirkungen der Inflation auszugleichen (sogenannte kalte Progression). Das bedeutet: Wer 2026 bis zu 12.096 € zu versteuerndes Einkommen hat, zahlt keine Einkommensteuer.

Der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt – Sie müssen ihn nicht extra beantragen. Er ist bereits in die Steuertabellen und die Berechnung der Lohnsteuer eingearbeitet.

Jahr Alleinstehende Verheiratete
2024 11.604 € 23.208 €
2025 11.784 € 23.568 €
2026 12.096 € 24.192 €

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Kinderfreibetrag und weitere Freibeträge

Neben dem Grundfreibetrag gibt es zahlreiche weitere Freibeträge, die je nach Lebenssituation relevant sein können:

Kinderfreibetrag: 2026 beträgt der Kinderfreibetrag 6.612 € pro Kind (für beide Elternteile zusammen). Hinzu kommt der Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (BEA) von 2.928 €. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld günstiger ist (Günstigerprüfung).

Sparerpauschbetrag: Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden bleiben bis 1.000 € (Alleinstehende) bzw. 2.000 € (Verheiratete) steuerfrei. Stellen Sie dazu einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank.

Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Werbungskosten werden pauschal mit 1.230 € berücksichtigt, auch ohne Nachweise. Erst wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, lohnt sich eine detaillierte Aufstellung.

Freibetrag Betrag 2026 Für wen?
Grundfreibetrag 12.096 € Alle Steuerpflichtigen
Kinderfreibetrag 6.612 € + 2.928 € BEA Eltern pro Kind
Sparerpauschbetrag 1.000 € / 2.000 € Alleinstehende / Verheiratete
Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € Arbeitnehmer
Entlastungsbetrag Alleinerziehende 4.260 € Alleinerziehende
Altersentlastungsbetrag bis 684 € Ab 64 Jahre

Steuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen

Wenn Sie absehen können, dass Ihre Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen die Pauschbeträge übersteigen, können Sie beim Finanzamt einen Freibetrag auf Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Dies führt dazu, dass bereits während des Jahres weniger Lohnsteuer einbehalten wird.

Den Antrag stellen Sie mit dem Formular "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" beim zuständigen Finanzamt. Eintragungsfähig sind unter anderem: Fahrtkosten zur Arbeit (über 1.230 € Werbungskosten), doppelte Haushaltsführung, Unterhaltszahlungen und Kinderbetreuungskosten.

Beachten Sie: Wenn Sie einen Freibetrag eintragen lassen, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Die monatliche Steuerersparnis kann sich allerdings lohnen, da Sie das Geld nicht bis zur Erstattung per Steuerbescheid vorstrecken müssen.

Fazit: So nutzen Sie Ihre Freibeträge optimal

Steuerfreibeträge sind ein wichtiges Instrument, um Ihre Steuerlast legal zu senken. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

1. Freistellungsauftrag nutzen: Vergessen Sie nicht, bei Ihrer Bank einen Freistellungsauftrag bis zum Sparerpauschbetrag einzurichten, um den Abzug der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge zu vermeiden.

2. Kinderfreibetrag vs. Kindergeld: Die Günstigerprüfung erfolgt automatisch. Bei höheren Einkommen ist der Kinderfreibetrag in der Regel vorteilhafter als das Kindergeld.

3. Freibetrag eintragen lassen: Wenn Sie hohe Werbungskosten oder Sonderausgaben haben, lassen Sie sich einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen – das verbessert Ihre monatliche Liquidität.

Nutzen Sie unseren Einkommensteuerrechner, um Ihre individuelle Steuerlast zu berechnen und die Auswirkung der Freibeträge zu sehen.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der Grundfreibetrag beträgt 2026 in Deutschland 12.096 € für Alleinstehende und 24.192 € für Verheiratete bei Zusammenveranlagung. Bis zu diesem Betrag bleibt das zu versteuernde Einkommen steuerfrei.


Wird der Kinderfreibetrag automatisch berücksichtigt?

Ja, das Finanzamt führt eine automatische Günstigerprüfung durch. Es wird geprüft, ob der Kinderfreibetrag (6.612 € + 2.928 € BEA pro Kind) oder das Kindergeld für Sie vorteilhafter ist.


Muss ich den Grundfreibetrag beantragen?

Nein, der Grundfreibetrag wird automatisch berücksichtigt. Er ist in die Steuertabellen und die Lohnsteuerberechnung integriert und muss nicht gesondert beantragt werden.

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Quellen

  1. Bundesministerium der Finanzen
  2. Statistisches Bundesamt (Destatis)
Erik Lindström
Geschrieben von
Erik Lindström

Finanzexperte

Wirtschaftswissenschaftler mit über 12 Jahren Erfahrung in der Steuer- und Finanzberatung in Europa. Spezialisiert auf vergleichende Steuersysteme in den nordischen Ländern und der EU.