Brutto Netto 2026: Was bleibt vom Gehalt?
Wie viel bleibt 2026 vom Bruttogehalt übrig? Zwischen Brutto und Netto liegen Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Sozialversicherungsbeiträge. In diesem Artikel erklären wir alle Abzüge mit aktuellen Sätzen für 2026 und zeigen Beispielrechnungen für verschiedene Gehälter.
Das Wichtigste
- Sozialabgaben: Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung (ca. 20 % Arbeitnehmeranteil)
- Lohnsteuer richtet sich nach Steuerklasse und Grundfreibetrag
- Steuerklasse I (ledig) vs. III/V (verheiratet) macht mehrere hundert Euro Unterschied
- Grundfreibetrag 2026: voraussichtlich 12.096 Euro steuerfrei
Was sind Brutto und Netto?
Das Bruttogehalt ist der im Arbeitsvertrag vereinbarte Gesamtbetrag vor allen Abzügen. Das Nettogehalt ist der Betrag, der tatsächlich auf Ihrem Konto landet – also das, was nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen übrig bleibt.
Die Differenz zwischen Brutto und Netto kann erheblich sein: Je nach Steuerklasse, Kirchenzugehörigkeit und Gehaltshöhe können 35 % bis 45 % des Bruttogehalts als Abzüge anfallen. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € bleiben in Steuerklasse I typischerweise etwa 2.560 € netto übrig.
Die Abzüge lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen: Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung). Beide werden direkt vom Arbeitgeber einbehalten und an die zuständigen Stellen abgeführt.
Alle Abzüge im Überblick 2026
Die folgende Tabelle zeigt alle Abzüge, die 2026 vom Bruttogehalt abgezogen werden. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte – angegeben ist hier nur der Arbeitnehmeranteil:
Die Lohnsteuer richtet sich nach der Steuerklasse und dem zu versteuernden Einkommen. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 %, der Spitzensteuersatz 42 % (ab ca. 68.480 € zu versteuerndes Einkommen). Der Reichensteuersatz liegt bei 45 % ab 277.826 €.
Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der Lohnsteuer) entfällt seit 2021 für die meisten Arbeitnehmer. Er wird nur noch bei sehr hohen Einkommen fällig (ab ca. 18.130 € Lohnsteuer pro Jahr, Single).
Die Kirchensteuer beträgt 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 9 % (alle anderen Bundesländer) der Lohnsteuer. Wer keiner Kirche angehört, zahlt keine Kirchensteuer.
| Abzug | Satz 2026 (AN-Anteil) | Bemerkung |
|---|---|---|
| Lohnsteuer | 14 % – 42 % | Abhängig von Steuerklasse und Einkommen |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % der LSt | Entfällt für die meisten (Freigrenze) |
| Kirchensteuer | 8 % / 9 % der LSt | Nur bei Kirchenmitgliedschaft |
| Krankenversicherung | 7,3 % + Zusatzbeitrag | Durchschnittl. Zusatzbeitrag: 1,7 % |
| Rentenversicherung | 9,3 % | Beitragsbemessungsgrenze: 8.050 €/Monat (West) |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | Beitragsbemessungsgrenze: 8.050 €/Monat (West) |
| Pflegeversicherung | 1,7 % / 2,3 % | 2,3 % für Kinderlose ab 23 Jahren |
Berechnen Sie Ihr Nettogehalt
Brutto-Netto-Rechner 2026: Berechnen Sie Ihr Nettogehalt mit Steuerklasse, Kirchensteuer, Sozialabgaben und Zusatzbeitra...
Brutto-Netto-RechnerDie 6 Steuerklassen in Deutschland
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die sich nach Familienstand und Beschäftigungssituation richten:
Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst nur die monatliche Lohnsteuervorauszahlung, nicht die endgültige Steuerlast. Diese wird erst mit der Steuererklärung festgelegt. Verheiratete Paare können zwischen den Kombinationen III/V, IV/IV und IV/IV mit Faktor wählen.
Tipp: Seit 2023 können Ehepaare die Steuerklassen-Kombination auch online über das ELSTER-Portal ändern. Bei unterschiedlich hohen Gehältern kann die Kombination III/V kurzfristig mehr Netto bringen, führt aber oft zu Steuernachzahlungen.
| Steuerklasse | Personenkreis | Besonderheit |
|---|---|---|
| I | Ledige, Geschiedene, Verwitwete | Standard-Steuerklasse |
| II | Alleinerziehende | Entlastungsbetrag 4.260 € |
| III | Verheiratete (höheres Einkommen) | Geringster Abzug, Partner hat V |
| IV | Verheiratete (ähnliches Einkommen) | Beide Partner gleich besteuert |
| V | Verheiratete (niedrigeres Einkommen) | Höchster Abzug, Partner hat III |
| VI | Zweitjob / Nebenjob | Kein Grundfreibetrag |
Beispielrechnungen: Netto bei 3.000 €, 4.000 € und 5.000 € brutto
Die folgenden Beispielrechnungen zeigen das ungefähre Nettogehalt für Steuerklasse I (ledig, keine Kirchensteuer, keine Kinder) in Westdeutschland 2026. Die tatsächlichen Werte können je nach Krankenkasse und individuellen Faktoren leicht abweichen.
Beispiel 1: 3.000 € brutto
Lohnsteuer: ca. 296 € | Sozialversicherung: ca. 627 € | Netto: ca. 2.077 € (69,2 % vom Brutto)
Beispiel 2: 4.000 € brutto
Lohnsteuer: ca. 533 € | Sozialversicherung: ca. 836 € | Netto: ca. 2.631 € (65,8 % vom Brutto)
Beispiel 3: 5.000 € brutto
Lohnsteuer: ca. 812 € | Sozialversicherung: ca. 1.045 € | Netto: ca. 3.143 € (62,9 % vom Brutto)
Auffällig ist: Mit steigendem Gehalt sinkt der prozentuale Nettoanteil. Das liegt an der Steuerprogression – höhere Einkommen werden prozentual stärker besteuert. Während bei 3.000 € brutto noch 69,2 % netto bleiben, sind es bei 5.000 € nur noch 62,9 %.
Tipps: Mehr Netto vom Brutto
Es gibt verschiedene legale Möglichkeiten, das Nettogehalt zu erhöhen, ohne dass das Bruttogehalt steigt:
1. Steuerklasse optimieren: Verheiratete sollten prüfen, ob die Kombination III/V oder IV/IV mit Faktor günstiger ist. Bei großem Gehaltsunterschied bringt III/V monatlich deutlich mehr Netto für den Besserverdienenden.
2. Sachbezüge statt Gehaltserhöhung: Arbeitgeber können steuerfreie oder steuerbegünstigte Zuwendungen anbieten: Jobticket, Sachbezugskarte (50 €/Monat steuerfrei), Kindergartenzuschuss, Firmenwagen oder betriebliche Altersvorsorge.
3. Werbungskosten geltend machen: Fahrtkosten (Pendlerpauschale 0,30 €/km, ab km 21: 0,38 €), Homeoffice-Pauschale (6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr), Arbeitsmittel und Fortbildungskosten mindern die Steuerlast über die Steuererklärung.
4. Freibetrag eintragen lassen: Wenn Ihre Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 € deutlich übersteigen, können Sie beim Finanzamt einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So erhalten Sie das Mehr bereits monatlich statt erst nach der Steuererklärung.
5. Kirchenaustritt prüfen: Die Kirchensteuer beträgt 8–9 % der Lohnsteuer. Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € (StKl. I) sind das etwa 43–48 € pro Monat oder rund 530–580 € im Jahr. Diese Entscheidung sollte natürlich nicht rein finanziell getroffen werden.
Häufig gestellte Fragen
Wie viel Netto bleibt von 4.000 € Brutto 2026?
Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € in Steuerklasse I (ledig, keine Kirchensteuer) bleiben 2026 ungefähr 2.631 € netto übrig. Das entspricht etwa 65,8 % des Bruttogehalts. Die Abzüge setzen sich aus ca. 533 € Lohnsteuer und ca. 836 € Sozialversicherungsbeiträgen zusammen.
Welche Steuerklasse ist die beste für Verheiratete?
Das hängt vom Gehaltsverhältnis ab. Bei ähnlichen Gehältern empfiehlt sich IV/IV. Bei großem Unterschied bringt III/V monatlich mehr Netto für den Besserverdienenden, führt aber oft zu Nachzahlungen. Die Kombination IV/IV mit Faktor ist ein guter Kompromiss.
Wie kann ich mehr Netto vom Brutto bekommen?
Nutzen Sie steuerfreie Sachbezüge (Jobticket, 50-€-Sachbezugskarte), optimieren Sie Ihre Steuerklasse, machen Sie Werbungskosten geltend (Pendlerpauschale, Homeoffice) und lassen Sie sich ggf. einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen.
Ähnliche Rechner
Gehaltsrechner
Gehaltsrechner 2026: Berechnen Sie Ihr Nettoeinkommen aus dem Bruttogehalt. Mit Steuerklas...
Brutto-Netto-Rechner
Brutto-Netto-Rechner 2026: Berechnen Sie Ihr Nettogehalt mit Steuerklasse, Kirchensteuer, ...
Einkommensteuerrechner
Einkommensteuerrechner 2026: Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer mit Steuerklasse, Soli und...
Quellen
Finanzexperte
Wirtschaftswissenschaftler mit über 12 Jahren Erfahrung in der Steuer- und Finanzberatung in Europa. Spezialisiert auf vergleichende Steuersysteme in den nordischen Ländern und der EU.