Arbeitslosengeldrechner – ALG I

Der Arbeitslosengeldrechner berechnet Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Basierend auf Ihrem letzten Bruttogehalt, der Steuerklasse und dem Kinderstatus ermittelt der Rechner das tägliche und monatliche Arbeitslosengeld. Eltern erhalten den erhöhten Satz von 67 %, kinderlose 60 % des pauschalierten Nettoentgelts.

Ergebnisse

Pausch. Nettoentgelt (täglich)
ALG I (täglich)
ALG I (monatlich)
ALG I (jährlich)

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitslosengeld I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts (67 % mit Kindern).
  • Das Nettoentgelt wird aus dem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate berechnet.
  • Die Bezugsdauer reicht von 6 Monaten (12 Monate Beschäftigung) bis 24 Monate (58+ Jahre).
  • Arbeitnehmer über 50 Jahren erhalten verlängerte Bezugsdauer von bis zu 24 Monaten.
  • ALG I ist beitragsfrei in der Renten- und Krankenversicherung – die Agentur für Arbeit zahlt die Beiträge.

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Formel und Berechnung

Bemessungsentgelt = Bruttoeinkommen / 365 (täglich) Leistungsentgelt = Bemessungsentgelt − pauschale Abzüge ALG I = Leistungsentgelt × 60 % (bzw. 67 % mit Kindern) Monatlich = ALG I täglich × 30
Die Berechnung erfolgt tageweise. Vom täglichen Bemessungsentgelt (Brutto/365) werden pauschal Sozialabgaben und Lohnsteuer nach der jeweiligen Steuerklasse abgezogen. Vom verbleibenden Leistungsentgelt erhalten Kinderlose 60 %, Eltern 67 %. Das Brutto ist auf die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt (2026: ca. 7.550 €/Monat West).

Rechenbeispiel

Beispiel: 3.500 € brutto/Monat, Steuerklasse I, keine Kinder. Tägliches Bemessungsentgelt: 42.000 / 365 = 115,07 €. Nach pauschalen Abzügen (~40 %): Leistungsentgelt ca. 69 €. ALG I: 69 × 60 % = 41,40 €/Tag = 1.242 €/Monat.

Bezugsdauer nach Alter und Beschäftigung

Die Bezugsdauer hängt von der Beschäftigungsdauer in den letzten 5 Jahren und dem Alter ab.

Beschäftigung Unter 50 Ab 50 Ab 55 Ab 58
12 Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate 6 Monate
16 Monate 8 Monate 8 Monate 8 Monate 8 Monate
24 Monate 12 Monate 15 Monate 15 Monate 15 Monate
36 Monate 12 Monate 15 Monate 18 Monate 18 Monate
48 Monate 12 Monate 15 Monate 18 Monate 24 Monate

Sperrzeit und Ruhenszeit

Eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen droht, wenn Sie das Arbeitsverhältnis selbst kündigen, einem Aufhebungsvertrag zustimmen oder durch vertragswidriges Verhalten gekündigt werden. Während der Sperrzeit erhalten Sie kein ALG I, und die Bezugsdauer verkürzt sich um ein Viertel.

Bei Zahlung einer Abfindung kann eine Ruhenszeit eintreten: Wurde die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, ruht der Anspruch bis zum regulären Ende der Kündigungsfrist. Die Bezugsdauer verkürzt sich dadurch jedoch nicht.

Häufig gestellte Fragen

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

ALG I wird aus dem durchschnittlichen Bruttogehalt der letzten 12 Monate berechnet. Von diesem Brutto werden pauschal Sozialabgaben und Lohnsteuer abgezogen, um ein Nettoentgelt zu ermitteln. Davon erhalten Eltern 67 % und Kinderlose 60 %. Die Berechnung erfolgt tageweise (Leistungsentgelt), der Monatsbetrag ergibt sich aus 30 Tagen.


Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Die Bezugsdauer richtet sich nach der vorherigen Beschäftigungsdauer und dem Alter: Bei 12 Monaten Beschäftigung gibt es 6 Monate ALG I, bei 24 Monaten 12 Monate ALG I. Ab 50 Jahren verlängert sich die Dauer: 50+ auf 15 Monate, 55+ auf 18 Monate, 58+ auf 24 Monate (bei mind. 48 Monaten Beschäftigung in den letzten 5 Jahren).


Was ist der Unterschied zwischen ALG I und ALG II?

ALG I ist eine Versicherungsleistung, die sich nach dem letzten Gehalt richtet (60-67 % vom Netto). Es wird aus der Arbeitslosenversicherung finanziert. ALG II (Bürgergeld, früher Hartz IV) ist eine Grundsicherung, die einkommens- und vermögensabhängig ist und 563 € (2024) für Alleinstehende beträgt. ALG II greift, wenn der ALG-I-Anspruch endet oder nie bestand.

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